Drei, zwei, eins, meins - und dann wieder deins? Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Umtauschrecht bei Internetauktionen hat in der deutschen eBay-Gemeinde mit ihren 15,7 Millionen registrierten Mitgliedern für Verunsicherung gesorgt. Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nach der Entscheidung der Karlsruher Richter zwar nur für Artikel, die bei gewerblichen Anbietern gekauft wurden. Die Geschäfte unter Privatleuten bleiben davon unberührt. Aber da gehen die Probleme schon los. Denn die Grenzen zwischen Privatanbieter und Unternehmer sind im virtuellen Bereich fliessend, schreibt die DPA.
Mehr als 10 000 Menschen verdienen in Deutschland mit eBay bereits ihren Lebensunterhalt. 4 Millionen Artikel befinden sich ständig im Angebot. Im vergangenen Jahr wechselten Waren im Wert von 4 Mrd. Euro ihren Besitzer. Die Auktionen per Mausklick sind zum grossen Geschäft geworden, bei dem eBay hier zu Lande praktisch ein Monopol hat. Andere Plattformen wie Azubo, Hood oder Atrada haben nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest zu geringe Nutzerzahlen, um für neue Kunden attraktiv zu sein.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fürchtet bei allem Lob für das Urteil, dass einige Profihändler versuchen werden, das Urteil zu umgehen. «Es besteht die Gefahr, dass sich gewerbliche Händler als Privatleute tarnen, um das Widerrufsrecht auszuhebeln», sagt Internet-Experte Patrick von Braunmühl. Die Verbraucherschützer raten deshalb, sich vor der Beteiligung an einer Auktion über den Verkäufer genau zu informieren. Also beispielsweise nachzusehen, wie viele Bewertungen er hat. - Mehr dazu: Widerrufsrecht bei Internet-Auktionen in Deutschland
Donnerstag
04.11.2004