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Mittwoch
11.03.2009

eBay-Nutzer sind für rechtswidrige Angebote ihres Kontos haftbar, auch wenn diese Inhalte von einem anderen User reingestellt wurden. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Wer die Zugangsdaten zu seinem Konto an Dritte weitergebe oder zu wenig schütze, hafte für sämtliche Angebote, welche über sein Konto aufgeschaltet werden, meinte das Gericht.

In der Verhandlung ging es um einen eBay-Kunden, dessen Frau über sein Konto ein angebliches Cartier-Halsband angeboten und damit die Markenrechte der Firma verletzt hatte.