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Donnerstag
05.04.2007

Die Affäre um missbräuchliche E-Mails im Namen des jurassischen Regierungspräsidenten Laurent Schaffter hat möglicherweise keine strafrechtlichen Folgen: Laut Schaffter sieht die Berner Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit, den Fall zu ahnden. Der entsprechende Entscheid des Staatsanwalts sei ihm am Donnerstag mitgeteilt worden, teilte Schaffter am Abend mit. Danach könne der Urheber der in seinem Namen am 19. Dezember verschickten E-Mails strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Er bedaure den Entscheid und behalte sich einen Rekurs vor, hielt Schaffter weiter fest. Aus seiner Sicht sei der Absender der E-Mails identifizierbar. Dieser habe sich nämlich Mitte Januar erneut an seine E-Mail-Box angeschlossen, diesmal von Delsberg aus. Die Berner Justiz gehe offenbar davon aus, dass es sich nicht um ein schwerwiegendes Vergehen handle. Dies hänge jedoch davon ab, wer es begangen habe, meint Schaffter. Er hätte es im Übrigen vorgezogen, wenn sich der Urheber ihm gegenüber erklärt hätte, bevor die Affäre ihre jetzige Dimension erhielt.

Die E-Mails waren nach den Neuwahlen in die jurassische Regierung von einem Computer im Bundeshaus abgeschickt worden. Sie waren mit «Laurent» unterschrieben und gaben vor, dass sich Schaffter für einen Departementswechsel in der Regierung aussprach. Bei der Departementsverteilung kam es danach zum Streit. Dem unabhängig-christlichsozialen Schaffter wurde das angestammte Bau- und Umweltschutzdepartement gegen seinen Willen weggenommen. Die Regierung machte den Entscheid später aber wieder rückgängig. Schaffter reichte wegen der gefälschten Mails Klage gegen unbekannt ein.