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Donnerstag
11.11.2004

Der Konsumenten- und Datenschutz beim E-Commerce muss nach Meinung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats verbessert werden. Die GPK fordert ein den EU-Normen angepasstes Widerrufsrecht im elektronischen Geschäftsverkehr. Der private Konsum laufe immer mehr über das Internet, stellt die GPK in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht fest. Konsumentinnen und Konsumenten hätten mehr Flexibilität in ihrem Alltag gewonnen und sparten Zeit, berichtet die Nachrichtenagentur SDA. Die Schweiz verfügt noch über kein spezifisches Gesetz zum E-Commerce. Dieser ist in verschiedenen Erlassen wie dem Obligationenrecht (OR), dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Konsumenteninformationsgesetz (KIG) und dem Datenschutzgesetz (DSG) geregelt. Nun soll der Bundesrat bis im Mai zum GPK-Bericht seine Meinung darlegen.