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Sonntag
11.01.2009

Für die unzulässige Verbreitung von Winnetou- und Edgar-Wallace-Filmen auf DVD steht dem Sohn des österreichischen Regisseurs Harald Reinl Schadenersatz zu. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht am Freitag. Der Sohn des 1986 gestorbenen Reinl hatte gegen einen DVD-Vertreiber wegen Urheberrechtsverletzung geklagt. Nach Auffassung des Gerichts verletzt die DVD-Auswertung der Filme das Vervielfältigungsrecht, das nach dem Urhebergesetz dem Regisseur zustehe und das dieser auf seinen Sohn vererbt habe. Dies gelte auch, obwohl Videos und DVDs zum Zeitpunkt der Produktion der Filme - in den 1950/60er-Jahren - als Medien noch gar nicht existierten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht Revision gegen das Urteil zugelassen.

In dem Verfahren ging es um die digitalen Verwertungsrechte von 13 zwischen 1957 und 1965 entstandenen Spielfilmen, bei denen Reinl Regie führte. Darunter waren Edgar-Wallace-Verfilmungen wie «Der Frosch mit der Maske» und «Der Würger von Schloss Blackmoor» sowie die Karl-May-Filme «Winnetou» und «Der Schatz im Silbersee». Reinl hatte zwar die Kinoverwertung der Filme einer Firma übertragen, nicht aber die Video-Nutzungsrechte. Deshalb fordert der Sohn Schadenersatz von einem Unternehmen, das die Filme auf DVDs anbietet.