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Donnerstag
27.05.2004

Der frühere französische Aussenminister Roland Dumas hat seinen Verleumdungsprozess gegen die Tageszeitung «Le Monde» auch in zweiter Instanz gewonnen. Wie bereits das erstinstanzliche Gericht im vergangenen Oktober sah auch das Pariser Berufungsgericht in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil den Vorwurf des langjährigen sozialistischen Politikers gegen das Blatt als berechtigt an. «Le Monde»-Chef Jean-Marie Colombani und der Verfasser eines Dumas-kritischen Artikels, Hervé Gattegno, wurden zu Geldstrafen von je 3000 Euro und zur Zahlung von zusammen 4500 Euro Schadenersatz an Dumas verurteilt.

Im Prozess ging es um einen «Le Monde»-Artikel vom 20. Juni 2002. Darin hatte es geheissen, Dumas habe im Pariser Verfassungsrat als dessen damaliger Präsident am 22. Januar 1999 im Streit um die strafrechtliche Verantwortung des Staatschefs eine Entscheidung zu Gunsten von Präsident Jacques Chirac herbeigeführt. Im Gegenzug habe sich der Sozialist der Neutralität Chiracs in den Justizaffären um Dumas versichert. Das Berufungsgericht bestätigte nun die in erster Instanz verhängten Geldstrafen gegen Colombani und Gattegno, und erhöhte den Schadenersatz für Dumas von einem symbolischen Euro auf 4500 Euro und ordnete zudem den Abdruck des Urteils in «Le Monde» an.