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Samstag
12.03.2005

Was die EU-Kommission plant, klingt eigentlich ganz harmlos, doch der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten in Deutschland (DLM) geht die Novellierung der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Kommission gehörig gegen den Strich, sprich: Es droht eine weiter gehende Liberalisierung des TV- und Radiomarktes. «Durch die Dienstleistungsrichtlinie könnten die Mitgliedstaaten nicht mehr gewährleisten, dass Hörfunk und Fernsehen ihre demokratische und kulturelle Funktion für die Gesellschaft erfüllen. Im Ergebnis würde der audiovisuelle Bereich einseitig wirtschaftlichen Imperativen unterworfen werden», erklärte der DLM-Europabeauftragte Gernot Schumann in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des DLM (Bakom-Pendant Deutschlands).

«Kernpunkt des Richtlinienvorschlags ist es, Dienstleistungen in Zukunft nur noch den Bestimmungen des Herkunftslands zu unterwerfen. Die Folge wäre, dass die in einigen Fällen strengeren medienrechtlichen Regelungen in Deutschland, wie zum Beispiel die zur Sicherung von Meinungs- und Programmvielfalt im Rundfunk, für Anbieter aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Rundfunkprogramme in Deutschland verbreiten, keine Anwendung mehr fänden», heisst es weiter. Die DLM fordert daher, die audiovisuellen Dienste, vor allem Hörfunk und Fernsehen, aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie heraus zu nehmen, auch um zu verhindern, dass sich Hörfunk- und Fernsehveranstalter aus Deutschland in einem anderen Mitgliedstaat mit einer «liberaleren» Rundfunkregulierung niederlassen, um von dort aus ihre Programme in Deutschland zu verbreiten, ohne die hier geltenden rundfunkrechtlichen Bestimmungen, namentlich zur Medienkonzentration, zur Werbung, zur Kurzberichterstattung und zum Jugendschutz, einhalten zu müssen.