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Donnerstag
23.12.2004

Die deutschen Steuerbehörden und die Mobilfunkanbieter liegen sich wegen eines Steuerstreits in den Haaren. Nun haben die drei grössten deutschen Mobilfunkanbieter T-Mobile, Vodafone und E-Plus jedoch beschlossen, auf eine Klage gegen den Staat wegen der Rückerstattung von Steuern in Milliardenhöhe zu verzichten. Der Mobilfunkdienstleister Mobilcom will dagegen noch vor Jahresende Klage erheben, um eine Rückerstattung von 1,16 Mrd. Euro Umsatzsteuer beim Kauf seiner UMTS-Mobilfunklizenz im Jahr 2000 zu erreichen.

Sprecher von T-Mobile, Vodafone und E-Plus sagten am Donnerstag übereinstimmend, es werde keine Klage geben. Die Finanzbehörden und die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hätten zugesichert, dass die im Januar 2005 beginnende Verjährungsfrist für die Erstattung von Umsatzsteuer bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt werde. Beim kleinsten deutschen Mobilfunkanbieter O2 ist dagegen noch keine Entscheidung gefallen. Mobilcom bekräftigte ihre Absicht, den Bund auf Erstattung von Umsatzsteuer zu verklagen.

In mehreren europäischen Ländern gibt es seit längerem einen Streit zwischen den Mobilfunkunternehmen und den Steuerverwaltungen, ob die Auktionen der UMTS-Mobilfunklizenzen umsatzsteuerpflichtig gewesen sind. Diese Rechtsfrage ist auch beim Europäischen Gerichtshof hängig. Die deutschen Steuerbehörden argumentieren, die Auktion der sechs deutschen Lizenzen sei nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen, da es sich um hoheitliches Handeln der Finanzverwaltung und der Telecom-Regulierungsbehörde gehandelt habe.

Die Mobilfunkfirmen sehen in der Auktion dagegen unternehmerisches Handeln des Staates und verlangen deshalb für die gezahlte Lizenzsumme von damals jeweils rund 16,5 Mrd. Mark eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Höhe von 16%. Diese Rechnung, mit der die Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt wären, wurde ihnen bisher verweigert.