Der Verleger Dominique Hiltbrunner wurde am Freitag vom Basler Strafgericht in einem Einzelrichterverfahren zu einer bedingten Strafe von 200 Tagessätzen à 210 Franken verurteilt. Im Prozess ging es um die 2008 in Konkurs gegangene GTS Business Guide AG, die Dominique Hiltbrunner 2005 übernommen hatte. Vorgeworfen wurde Hiltbrunner ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung: Einerseits soll er unrechtmässig Geld aus der Firmenkasse bezogen haben, andererseits die beglaubigte Auflage des «Business Guide» frisiert haben. Hiltbrunner will das Urteil weiterziehen.
«Mich verwundert das Urteil», sagte Dominique Hiltbrunner am Freitag gegenüber dem Klein Report. «Ich hatte das Gefühl, ich hätte die Vorgänge plausibel erklären können.»
Zum Vorwurf, er hätte die Auflage des «Business Guide» durch fiktive Geschäfte um tausend Exemplare frisiert, erklärte Hiltbrunner gegenüber dem Klein Report: «Es handelte sich um ein Wemf-konformes Gegengeschäft über tausend Exemplare. Wie auch das Gericht anerkannte, wurden die Exemplare gedruckt, verkauft und verteilt.» Entstanden seien die Probleme durch den Konkurs der Firma, wodurch das Geschäft nicht zu Ende abgewickelt worden sei. «Ich habe nach den Richtlinien der Wemf gehandelt und trete hier als Beschuldigter für die gesamte Branche auf.»
Teilweise entkräftet worden sei auch der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Gemäss Hiltbrunner waren es nicht 400 000, sondern 200 000 Franken, die er sich über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren in seiner Funktion als Geschäftsführer der GTS Business Guide AG ausbezahlt habe. «Auch die Richterin war der Meinung, es handle sich hierbei um einen Bagatellbetrag», so der Verleger.
Wie Dominique Hiltbrunner am Freitag gegenüber dem Klein Report sagte, wird es das Urteil an die nächste Instanz weiterziehen. «Wir werden Berufung einlegen und nötigenfalls bis vor Bundesgericht gehen», sagte er. Dabei gehe es ihm nicht um eine Geldstrafe, sondern um seinen Ruf als Verleger und Geschäftsmann.
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