Das Donnerstag letzter Woche im Klein Report vermeldete Urteil des Zürcher Bezirksgerichts in Sachen Yeslam Binladin gegen das Autorenehepaar Germana und Johannes von Dohnanyi ist nicht rechtskräftig. Vielmehr war schon letzte Woche Berufung ans Zürcher Obergericht erklärt worden, wie ihre Rechtsvertretung nachträglich bekannt machte. Der Halbbruder von Osama Bin Laden wehrt sich dagegen, im Buch «Schmutzige Geschäfte und heiliger Krieg: Al Qaida in Europa» mit der Finanzierung des heiligen Krieges in Verbindung gebracht zu werden. Das Bezirksgericht hatte die beiden Autoren zu je 2000 Franken Busse wegen übler Nachrede und einer Genugtuungszahlung von 3000 Franken an den Halbbruder von Osama Bin Laden verurteilt. Die Autoren weisen den Vorwurf der Ehrverletzung weiterhin zurück. - Mehr dazu: Johannes von Dohnanyi verurteilt
Mittwoch
29.03.2006