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Sonntag
30.01.2005

Für heisse Ohren sorgte in der Mediabranche die von der Nachrichtenagentur SDA (gestützt auf eine DPA-Meldung) verbreitete Meldung über ein Treffen von Vertretern des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) und der Landesmedienanstalten Deutschlands in Frankfurt, in dessen Mittelpunkt das Werbeverhalten deutscher Sender mit ihren Schweizer Fenstern stand (Lesen Sie dazu die Meldung Grenzüberschreitende TV-Sender-Kontrolle). So korrigierte der für nationale und internationale Medien zuständige Bakom-Mitarbeiter Alfons Birrer die SDA-Mitteilung dahingehend, dass «die Besorgnis sich auf den grossen Marktanteil der deutschen Werbefenster im schweizerischen TV-Werbemarkt» beziehe «und nicht auf die Tatsache, dass auch in schweizerischen Werbefenstern die Regeln überschritten werden.»

Erschrocken ist auch Christian Gartmann, Geschäftsführer von SevenOne Media (Schweiz) AG/Sat.1 (Schweiz) AG: «Das klingt ja gerade so, wie wenn wir uns um die Schweizer Gesetze nie gekümmert hätten und das Bakom bisher keine Möglichkeit gehabt hätte, einzuschreiten! Das Gegenteil ist aber der Fall: Das Bakom kann schon seit der Einführung von Werbefenstern an die deutschen Landesmedienanstalten gelangen und Verfahren gegen uns beantragen und hat dies auch getan. In Tat und Wahrheit gab es bisher in 12 Jahren aber wohl keine 12 solche Fälle», sagte er gegenüber dem Klein Report. Werbefenster seien seit 1993 zu einem wichtigen Faktor in diesem Werbemarkt geworden - sie haben den TV-Markt Schweiz eigentlich erst entstehen lassen. «Unser Marktanteil zeigt einzig, dass wir den Zuschauern das bieten, was sie suchen. Deshalb - und nur deshalb - buchen die Kunden unsere Sender. Was daran Besorgnis erregend sein soll, konnte mir bisher niemand erklären», so Gartmann weiter.

«Wir sind uns bewusst, dass bereits die DPA und in der Folge auch die SDA eine falsche Kausalität hergestellt haben», ergänzt Birrer und verweist aufs offizielle Communiqué. Dort liest sich die Aufregung (ein wenig) anders: «Die Vertreter des Bakom machten deutlich, dass nach ihren Beobachtungen in den Werbefenstern die schweizerischen Bestimmungen zur Fernsehwerbung nicht immer eingehalten würden. Dies beziehe sich auf Werbung für bestimmte Konsumgüter oder Dienstleistungen wie auch auf spezielle Werbeformen; beispielsweise sei das Split-Screening, bei dem Werbung und Programm parallel auf dem Bildschirm zu sehen seien, nach schweizerischem Recht nicht zulässig. Problematisiert wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls der Austausch von Sponsoren bei den Sponsorhinweisen.»

Und geahndet wird schon, nur eben in einem anderen kausalen Zusammenhang, wie das offizielle Communiqué weiter festhält: «Die Chefs der Landesmedienanstalten sagten zu, die Schweizer zukünftig schon im Vorfeld der Zulassungen von Schweizer Fenstern zu informieren. Parallel versicherten sie, mögliche in der Schweiz festgestellte Werbeverstösse gegenüber den deutschen Veranstaltern zu ahnden. `Die Sender sind auch nach unseren bundesdeutschen Zulassungen verpflichtet, in den Schweizer Fenstern die Schweizer Werbebestimmungen einzuhalten`, machte Prof. Wolfgang Thaenert, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) deutlich.»