Die zuständige Kommission des Nationalrats, die sich mit dem Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) befasst, hat laut einer Mitteilung vom Dienstag einen früheren Entscheid bestätigt, den Zuständigkeitsbereich der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) auch auf die Bereiche Werbung und Sponsoring auszudehnen. Die Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) war in dieser Frage später mit 12:10 Stimmen auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt, der diesen Bereich beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) belassen will. Jetzt haben sich offenbar einige Kommissionsmitglieder gekehrt, und man hat mit 14:4 Stimmen beschlossen, am ursprünglichen Entscheid des Nationalrats festzuhalten. Zudem soll die UBI inskünftig Unabhängige Aufsichtsbehörde heissen.
Neu in die Differenzbereinigung aufgenommen hat die KVF neue Rechtsschutzbestimmungen: Beschwerden gegen Entscheide zur Interkonnektion oder zu Konzessionen für Rundfunk und Telekommunikation sollen nicht vom Bundesgericht, sondern vom Bundesverwaltungsgericht abschliessend beurteilt werden. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) soll in der März-Session bereinigt werden. Strittig ist auch das Gebührensplitting. Die KVF will festhalten, dass die privaten Radio- und TV-Stationen fix je 4 % der SRG-Empfangsgebühren erhalten. Der Ständerat ist für eine flexible Lösung von 3 bis 5%. - Mehr dazu: RTVG: Nationalratskommission beharrt auf fixem Gebührensplitting und RTVG: Ständerat für flexibles Gebührensplitting
Dienstag
14.02.2006