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Freitag
23.02.2007

Der Bundesrat will den Eintrag der Handy-Nummer ins Telefonverzeichnis nicht vorschreiben und das Unterdrücken der Handy-Nummer nicht verbieten. Er lehnt darum eine Forderung im Nationalrat ab, die unter anderem Missbräuche bei der Kundenakquisition bekämpfen will. Handys mit unterdrückter Rufnummer würden auch gerne von Einbrechern zum Ausbaldowern vor der Tat benutzt und häufig zur telefonischen Belästigung verwendet, hiess es in der Begründung zum parlamentarischen Vorstoss.

Die vorgeschlagenen Massnahmen seien unangemessen und stünden im Widerspruch zu den Bestimmungen über den Persönlichkeits- und Datenschutz, schreibt der Bundesrat laut einer Mitteilung vom Freitag. Der Eintrag ins Telefonverzeichnis müsse sowohl beim Festnetz wie beim Mobilfunk freiwillig bleiben. Das Unterdrücken der Rufnummer (übrigens auch im Festnetz) ist laut Bundesrat wichtig, um die Privatsphäre etwa von Anwälten und Ärzten zu schützen, die dem Berufsgeheimnis unterstehen. Wer nachweislich belästigt werde, könne vom Fernmeldeanbieter die Bekanntgabe der missbräuchlichen Verbindungen verlangen.