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Montag
24.09.2007

Eine Gratiszeitung in der Region Baden hat Fahndungsbilder von zwei Jugendlichen veröffentlicht, die von der Polizei in private Hände gelangt waren. Der eidgenössische Datenschutz erachtet das Vorgehen als illegal. Die beiden Jugendlichen waren im Parkhaus «Ländle» in Baden von einer Überwachungskamera aufgenommen worden. Sie sollen angeblich Mitte August die Notbeleuchtung im Parkhaus beschädigt haben. Im Text hiess es: Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen, würden mit 200 Franken honoriert. Den Weg in den Gratisanzeiger «Rundschau» gefunden hatte das Bild durch den Besitzer des Parkhauses.

Laut dem eidgenössischen Datenschutz war dieses Vorgehen nicht rechtmässig. Zwar sei es verständlich, wenn versucht werde, Urheber von Sachbeschädigungen ausfindig zu machen, sagte am Montag dessen Sprecher Daniel Menna in einem Interview mit dem Regionaljournal Aargau-Solothurn von Radio DRS. Nicht zulässig sei aber, wenn Private Fahndungen öffentlich in die Zeitung setzten. Der richtige Weg sei, Beweise sicherzustellen und diese den Behörden zuzustellen, damit diese das Nötige unternehmen könnten. Das Bild hatte die Stadtpolizei Baden versehentlich weitergegeben. Das sei ein Fehler gewesen, räumt diese ein. Eine interne Untersuchung soll nun zeigen, wie das passieren konnte.