Ab 2005 werden elektronische Signaturen den handschriftlichen Unterschriften gleichgestellt. Der Bundesrat hat die ausführende Verordnung zum Bundesgesetz über die elektronische Signatur verabschiedet und das Datum des Inkrafttretens für das Gesetz auf den 1. Januar 2005 festgesetzt. Die neuen Bestimmungen werden bis dahin noch mit den technischen und administrativen Vorschriften des Bundesamtes für Kommunikation ergänzt.
Freitag
03.12.2004