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Dienstag
29.07.2008

Die Information der Bundesanwaltschaft (BA) zum laufenden Strafverfahren gegen Dieter Behring und Mitbeschuldigte ist laut Bundesstrafgericht nicht zu beanstanden. Es hat eine Aufsichtsbeschwerde des gescheiterten Financiers abgewiesen. Die BA hatte im vergangenen Februar zum Strafverfahren gegen Dieter Behring und elf Mitbeschuldigte auf ihrer Homepage die Medienmitteilung «Orientierung zuhanden der Geschädigten und der Öffentlichkeit» aufgeschaltet. Ähnliche Informationen waren bereits in den Jahren zuvor ergangen.

Behring gelangte dagegen ans Bundesstrafgericht, das seine Aufsichtsbeschwerde nun abgewiesen hat. Laut dem Urteil verstösst die Publikation nicht gegen das Gebot eines fairen Verfahrens. Das Strafverfahren gegen Behring und Mitbeschuldigte sei seit Beginn auf ein reges Interesse der Öffentlichkeit gestossen. Laut BA hätten sich bisher denn auch rund 1000 Anleger bei ihr gemeldet, wobei die Mehrzahl von ihnen Schadenersatzansprüche geltend mache. Dass in der Mitteilung nur Behring namentlich genannt werde, gehe ebenfalls in Ordnung. Er habe bisher selber mehrfach bewusst den Gang an die Öffentlichkeit gesucht.

Damit Behrings Persönlichkeit nicht unverhältnismässig beeinträchtigt werde, habe die BA ihre Informationen allerdings zu entfernen oder zumindest zu anonymisieren, sobald das Strafverfahren einmal beendet sei. Die BA ermittelt gegen den Basler Dieter Behring und weitere Personen wegen gewerbsmässigem Betrug, Anlagebetrug, Veruntreuung und Geldwäscherei. Er wird verdächtigt, Anleger mit hohen Zinsversprechungen gelockt und um mehrere hundert Millionen Franken betrogen zu haben.