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Donnerstag
14.04.2005

Die juristische Auseinandersetzung um die Aufnahmen von Prinzessin Diana und ihrem Begleiter Dodi al-Fayed nach deren Unfall 1997 geht weiter. Drei Fotografen müssen wegen der Bilder ein zweites Mal vor Gericht. Dodis Vater Mohammed al-Fayed hatte gegen den Freispruch der Männer Einspruch erhoben, wie «Spiegel Online» am Donnerstag berichtet. Die Fotografen müssen sich den Vorwürfen stellen, die Persönlichkeitsrechte der britischen Prinzessin und ihres Begleiters nach deren Tod verletzt zu haben, entschied das Kassationsgericht in Paris. Damit gab es einem Antrag von Mohamed al-Fayed statt, der gegen einen Freispruch im September Einspruch erhoben hatte.

Diana, Dodi al-Fayed und ihr Chauffeur Henri Paul waren am 31. August 1997 bei einem Autounfall in Paris ums Leben gekommen. Dem Abschlussbericht einer französischen Untersuchungskommission zufolge hatte der Fahrer den Unfall verursacht - er war betrunken und fuhr zu schnell.

Die Fotografen hatten Aufnahmen von dem Paar beim Verlassen des Ritz-Hotels gemacht und später auch nach dem tödlichen Unfall. In dem ersten Verfahren hatte ein Pariser Gericht entschieden, dass ein Unfallwagen auf einer öffentlichen Strasse kein privater Bereich sei. Das Kassationsgericht befand die Entscheidung der Vorinstanz nun für falsch. Der Fall wird jetzt an das Gericht zurückverwiesen. In dem erneuten Verfahren geht es ausschliesslich um die drei Aufnahmen aus dem Wageninneren. Sollten die Fotografen wegen Verstosses gegen die Persönlichkeitsrechte verurteilt werden, droht ihnen eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.