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Montag
19.09.2011

Die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat entschieden, dass die beiden Portale FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien anerkannt werden. «Die Anerkennung ist ein Gewinn für das bewährte Modell der regulierten Selbstregulierung», so der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. «Beide Selbstkontrollen bringen viel Jugendschutzerfahrung in Bezug auf die Bewertung von Inhalten in die Onlinewelt ein.»

Die Anbieter sind in Deutschland selbst für die Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen verantwortlich. Halten sie sich an die Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen - Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) -, sind rechtsaufsichtliche Massnahmen gegenüber dem Anbieter durch die KJM oder die zuständige Landesmedienanstalt ausgeschlossen.