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Donnerstag
06.11.2008

Das deutsche Verfassungsgericht hat den Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten eingeschränkt. Laut einer entsprechenden einstweiligen Anordnung dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche Daten nur dann an die Polizei übermitteln, wenn es um die Abwehr einer «dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person» oder um die Sicherheit des Bundes geht. Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen.

Damit hat das Bundesverfassungsgericht einer Gruppe von Beschwerdeführern teilweise recht gegeben. Bereits im März hatten die Gegner der umstrittenen Massenspeicherung von Verbindungsdaten - Inhalte sind nicht betroffen - mit einem Eilantrag in Karlsruhe teilweise Erfolg gehabt. Danach dürfen die Telefondaten zwar - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - für sechs Monate gespeichert werden. Einen Zugriff zum Zweck der Strafverfolgung begrenzte das höchste Gericht aber vorerst auf Ermittlungen wegen besonders schwerer Straftaten.

Die damalige wie auch die neue Anordnung gelten nun für weitere sechs Monate. Mit einer Verhandlung in der Hauptsache wird erst im nächsten Jahr gerechnet, weil das Gericht noch auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wartet. Dieser überprüft derzeit die Rechtsgrundlage für die Speicherpflicht. Insgesamt haben mehr als 34 000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht.