Die deutschen Landesmedienanstalten haben eine Kooperation zwischen Google und dem Bundesgesundheitsministerium beanstandet. Grund: Die Google-Suchmaschine hat ein staatliches Gesundheitsportal bei Suchanfragen zu Krankheiten priorisiert.
Die zuständige Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) sieht in dieser Kooperation «eine unbillige Behinderung anderer Anbieter journalistisch-redaktioneller Inhalte», schreiben die Landesmedienanstalten am Mittwoch dazu.
Der Pakt zwischen dem US-Techkonzern und dem Bund würde die Diskriminierungsfreiheit, die im Medienstaatsvertrag verankert ist, verletzen, beanstandet die Kommission.
Mit diesem Entscheid hat das Aufsichtsgremium die Beschwerden der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein und des Verlags Bild & Wort, der die «Apotheken-Umschau» verlegt, gutgeheissen. Weil die Kooperation aber schon beendet ist, verzichten die Landesmedienanstalten auf den Erlass einer Untersagungsverfügung gegen Google.
In einer weiteren Entscheidung zum Dienst Google News Showcase hat die zuständige Kommission vier Beschwerden von regionalen Verlagen abgewiesen.
Die Beschwerdeführer befürchten, dass die an Google News Showcase teilnehmenden Verlage in der Google-Suche bevorzugt werden.
Für die Abweisung der Beschwerden führen die Medienanstalten ins Feld, dass die vier Verlage eine Teilnahme am Google News Showcase «nicht aktiv angestrebt» hätten. Eine Verpflichtung zur aktiven Einladung durch Google bestehe hier nicht. Zudem sei Google News Showcase kein Medienintermediär, sondern eher eine Medienplattform.