Der Schweizer Privatfernsehsender Star TV hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Berliner Star Entertainment Factory GmbH erwirkt. Der deutschen Firma wird untersagt, «im geschäftlichen Verkehr mit der Produktion und der Verbreitung von Fernsehprogrammen das Zeichen Star! TV zu benutzen», wie das Schweizer Star TV am Mittwoch mitteilte.
Star TV betreibt seit zehn Jahren in der Schweiz einen erfolgreichen Fernsehsender mit den Schwerpunkten Film, Lifestyle und Entertainment. Die Star Entertainment Factory GmbH unter der Leitung des Schweizers Hansjörg Finsterwald versucht in Deutschland einen Fernsehsender namens Star! TV zu gründen, dessen programmatische Ausrichtung sich stark an das bestehende Star-TV-Programm anlehnt.
Mittwoch
22.12.2004