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Sonntag
26.03.2006

Der deutsche Presserat hat seine neuen Leitlinien zur Börsenberichterstattung vorgestellt. Mit dieser Erweiterung und Konkretisierung seiner bisherigen Regeln um die neue Richtlinie 7.4 zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung sowie ergänzende Verhaltensgrundsätze reagiere der Presserat auf eine Sonderregelung für Journalisten im neuen Wertpapierhandelsgesetz. Das Gesetz werde damit zum Teil durch die Selbstregulierung ersetzt, wie der Presserat in einer Mitteilung informierte.

Die neuen Regeln des Pressekodexes legten ausdrücklich fest, dass beruflich erlangte Informationen vor ihrer Veröffentlichung ausschliesslich für publizistische Zwecke und nicht zum eigenen persönlichen Vorteil verwendet werden dürfen. Ebenso wenig vertretbar seien Veröffentlichungen über bestimmte Aktien, die durch persönliche Bereicherungsabsicht gesteuert sind. So sollten mindestens in einem Zwei-Wochen-Zeitraum vor und nach einer Veröffentlichung Geschäfte mit den betreffenden Aktien völlig unterbleiben. Es gelte, Interessenkonflikte der berichtenden Journalisten weitest möglich auszuschliessen, wie der Presserat weiter informierte. «Die Presse setzt mit diesen neuen Leitlinien ein wichtiges Signal», sagte der Sprecher des Deutschen Presserats, Fried von Bismarck, zu den neuen Regeln.