Gleich 49 Beschwerden sind beim deutschen Presserat wegen der Berichterstattung über den Tod von Diktator Muammar al-Gaddafi eingegangen. Bei den Beschwerden ging es um die Frage, ob ein getöteter Diktator in Fotos und Bewegtbildern gezeigt werden darf und wenn ja, in welcher Form. «Selbstverständlich ist der Anblick eines getöteten Menschen kein Anblick, dem sich ein Leser oder Internet-User in der Regel gerne stellt», teilte der Presserat mit. Dennoch gehöre es zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten würden.
Allerdings beanstandete der Presserat die Fotos in zwei Boulevardzeitungen, welche das blutverschmierte Gesicht des toten Gaddafis, gezoomt und vergrössert, auf der Titelseite zeigten. Gerügt wurde aber nicht ein Verstoss gegen den Grundsatz der Menschenwürde, sondern gegen Aspekte des Jugendschutzes. «Bei der Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche», heisst es im Kodex. 35 der 49 Beschwerden bezogen sich auf diese beiden Fälle, die anderen 14 Beschwerden wies der Presserat ab.