Das Berliner Landgericht hat am 13. September 2005 den Antrag von Oskar Lafontaine auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung zurückgewiesen. Lafontaine wollte damit der Springer-Zeitung «Bild am Sonntag» verbieten lassen, zu schreiben, er habe im Zusammenhang mit der Privatjet-Affäre gelogen. «Bild am Sonntag» (BamS) will deshalb weiterhin behaupten, dass «Lafontaine lügt».
Bei dem Streit vor dem Hintergrund der Wahlen vom kommenden Sonntag geht es um die Frage, ob die Zeitung dem Linkspolitiker einen Privatjet angeboten habe, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können. BamS-Chefredaktor Claus Strunz kommentierte den Gerichtsentscheid so: «Die Gerichtsentscheidung zeigt, dass Oskar Lafontaine mit seiner Version der Affäre das Gericht nicht überzeugen konnte. Neben seiner fehlenden Entgegnung zum Kern unserer Berichterstattung deuten wir den Beschluss als einen Beleg für die Richtigkeit unserer Darstellung.»
Mittwoch
14.09.2005