Die internationale Rechtsprechung zum Thema Urheberrecht ist für den Laien nicht immer einfach nachvollziehbar. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass deutsche Käsereien Parmesan zwar herstellen, ihn aber nicht so nennen dürfen. Dies berichtete die «Financial Times Deutschland» am Dienstag. Die Deutschen hatten argumentiert, das deutsche Wort Parmesan sei nur ein Gattungsbegriff und keine geschützte Marke. Dies sah der Europäische Gerichtshof (EuGH) anders: «Parmesan» und «Parmigiano Reggiano» seien dasselbe, und beides seien in der Europäischen Union geschützte Ursprungsbezeichnungen. Vom Analogieschluss auf den «Allgäuer Emmentaler» ist im Urteil allerdings nicht die Rede.
Das Urteil sei für Deutschland noch glimpflich ausgegangen, schreibt die FTD weiter, weil die Luxemburger Richter gleichzeitig eine Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik abgewiesen hätten. Brüssel hatte argumentiert, Deutschland unternehme nicht genug, um Parmesan-Plagiate aus Supermarkt-Regalen zu verbannen. Dem widersprach der EuGH. Die italienischen Behörden müssten Kopisten ihrer geschützten Lebensmittel schon selbst verfolgen.
Dienstag
26.02.2008