Content:

Donnerstag
16.06.2005

Mit Bedauern hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) am Donnerstag in Berlin zur Kenntnis genommen, dass im Vermittlungsausschuss keine Einigung zur Frage der Novellierung der Pressefusionskontrolle gefunden wurde. Die von Bundeswirtschaftsminister Clement ergriffene und vom BDZV grundsätzlich begrüsste Initiative zur Lockerung der entsprechenden Regelungen laufe damit nach eineinhalbjährigen parteiübergreifenden Bemühungen in dieser Legislaturperiode voraussichtlich ins Leere. «Es ist schwer nachvollziehbar, dass nahezu alle Parteien grundsätzlich die Notwendigkeit einer Kooperationserleichterung im verlagswirtschaftlichen Bereich auf Grund der dringenden strukturellen Probleme der Branche anerkennen, dann aber keine Einigung zu einer Lockerung der entsprechenden Vorschriften im Kartellrecht zustande kommt», erklärte ein Sprecher des Verbandes am Donnerstag.

Der BDZV hatte sich in der Vergangenheit insbesondere für eine Lockerung der Regelungen zur Kooperation von Verlagen untereinander eingesetzt. Durch diese Kooperationen sollte den Verlagen die Möglichkeit gegeben werden, auf veränderte Marktbedingungen adäquat zu reagieren und zugleich in der bisherigen publizistischen Vielfalt fortzubestehen. «Angesichts der zahlreichen guten Gespräche, die wir mit Vertretern aller Parteien zu diesem Thema führen konnten, gehen wir davon aus, dass die derzeit erkennbare, teilweise von übertriebenen Bedenken getragene Blockade der Novellierung der Pressefusionskontrolle in der kommenden Legislaturperiode überwunden werden kann», erklärte der Verband.