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Mittwoch
22.06.2011

Was von den Verantwortlichen beim Schweizer Radio und Fernsehen gerne heruntergespielt wird, eskaliert in Deutschland bereits: Die Zeitungsverleger haben gegen das Onlineangebot des Ersten Deutschen Fernsehens (ARD) geklagt. Die zur besten Sendezeit von den öffentlich-rechtlichen Sendern beworbenen Onlineinhalte hätten auf den Webseiten oft zu viel Text, die keinen Bezug zu den TV-Inhalten hätten. Acht Zeitungsverlage klagen deshalb gegen die umstrittene App der «Tagesschau» der ARD für Smartphones und den Tablet-Computer iPad.

Die Zeitungsverlage haben am Dienstag bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eine gemeinsame Klage gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und NDR eingereicht. «Die Ministerpräsidenten schauen untätig zu, wie mit Gebührengeldern umfänglich Pressetexte geschrieben und digital verbreitet werden. Es bedarf in Deutschland aber keiner staatsfinanzierten Presse», sagte Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Der Dachverband unterstütze die Aktion der klagenden Verlage.

Die Verlagshäuser stützen sich bei ihrer Wettbewerbsklage auf den Rundfunkstaatsvertrag der Länder, der presseähnliche digitale Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender ohne konkreten Bezug zu einer erfolgten Sendung verbietet. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass sich die Rundfunkhäuser an diese Vorgaben nicht halten. Die Kontrollgremien der Sender sowie die jeweiligen Aufsichtsbehörden hätten diese Entwicklung gebilligt. Daher sei es aus Sicht der Verlage erforderlich, den Rechtsweg - wie angekündigt - zu beschreiten.

NDR-Intendant Lutz Marmor kommentierte die Klage am Dienstag süffisant: «Die Verleger sollten lieber gemeinsam mit uns versuchen, Journalismus und Informationskompetenz im Dienste der Demokratie zu stärken, als gegeneinander zu arbeiten», sagte er im Radiosender NDR Info. Er ist zuversichtlich, dass ARD und NDR am Ende bei den zu erwartenden Verfahren obsiegen werden. «Ich habe Verständnis für die Wahrnehmung von Interessen, aber auch wir haben die Interessen unserer Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler zu wahren - 1,7 Millionen Menschen haben die kostenlose Tagesschau-App bisher heruntergeladen», so Marmor.

Die Kläger, zu denen auch die Axel Springer AG und der F.A.Z. Verlag gehören, geben unter anderem folgende Tageszeitungen heraus: «Frankfurter Allgemeine Zeitung», «Süddeutsche Zeitung», «Die Welt», «Westdeutsche Allgemeine Zeitung», «Kölner Stadt-Anzeiger», «Rheinische Post», «Ruhr Nachrichten» und «Flensburger Tageblatt».