Die Umsetzung des Tabakwerbeverbots in Deutschland, das ab August in Kraft treten soll, wertet der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) als «absurd». Es sei «nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung jetzt das Tabakwerbeverbot voreilig umsetzen will, obwohl sie dagegen zugleich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagt», so VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner laut dem Brachendienst Horizont. Der VDZ bleibt bei seiner Forderung, dass es vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs keine Umsetzung in Deutschland geben soll. Es gehöre zu den Grundlagen der Pressefreiheit, dass frei erhältliche Produkte auch frei beworben werden dürfen.
Am 31. Juli endet die Frist zur Umsetzung der zweiten Tabakwerbeverbots-Richtlinie der EU. Auf Initiative des VDZ und anderer Verbände hatte die Bundesregierung bereits gegen die erste Richtlinie erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Im vergangenen Jahr flossen 37,6 Mio. Euro, also knapp 70% der gesamten Bruttowerbeausgaben für Tabakwerbung in Zeitschriften.
Montag
16.05.2005