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Donnerstag
07.04.2005

Eine der zuverlässigen Einnahmequellen für deutsche Printverleger, die Publikation von Handelsregisteranzeigen, soll nicht ins Internet verlagert werden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat entsprechende Pläne aus dem Bundesjustizministerium kritisiert. Nach dem Willen der Zeitungsverlger sollten auch in Zukunft die Anzeigen in den Tageszeitungen veröffentlicht werden, da sie eine wesentlich höhere Reichweite (76%) als das Internet (50%) hätten, erklärte der BDZV am Donnerstag in Berlin. Interessierte ohne Internet-Zugang wären sonst von Handelsregister-Informationen ausgeschlossen.

Mit der Veröffentlichung der Anzeigen in den Tageszeitungen würde potenziell die gesamte Leserschaft erreicht. Im Internet setze eine solche Anzeige eine gezielte Recherche voraus, erklärte der BDZV weiter. Nach dem Referentenentwurf sollen spätestens vom 1. Januar 2007 an sämtliche Unternehmensdaten aus dem Handelsregister über das Internet abrufbar sein. Die herkömmliche Bekanntmachung in Tageszeitungen sei als freiwillige Leistung vorgesehen.