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Samstag
23.08.2014

Medien / Publizistik

Das deutsche Kartellamt hat entschieden, dass Google seine Marktmacht nicht missbraucht. Die Wettbewerbsbehörde wies damit eine Beschwerde der deutsche Verlage in Sachen Leistungsschutzrecht ab. Dies berichtet die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» am Freitag.

«Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruht teilweise nur auf Mutmassungen», hielt das Kartellamt in einem Brief fest.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das vom Deutschen Bundestag 2013 beschlossen worden ist, sieht vor, dass Suchmaschinen Geld an die Verlage zahlen müssen, wenn sie längere Auszüge aus deren Online-Artikeln veröffentlichen. Einzelne Wörter und «kleinere Textausschnitte» bleiben jedoch kostenfrei. Unklar ist, wie lang diese «kleineren Textausschnitte» genau sein dürfen.

Nach dem Beschluss des Gesetzes liess Google den Verlagen zwei Möglichkeiten: Der Suchmaschine die Nutzung kostenlos erlauben oder aus «Google News» entfernt werden.

Die Rechtsverwertungsgesellschaft der Verlage VG Media beschwerte sich daraufhin beim Bundeskartellamt und monierte, Google nutze mit diesem Vorgehen seine beherrschende Marktstellung aus.

Das Bundeskartellamt entschied, dass Google nicht dazu verpflichtet sei, den Verlagen ihre Auszüge zu bezahlen, und schoss in Richtung der Verleger: Es sei zu prüfen, ob nicht die Verleger-Gemeinschaft VG Media selbst in Sachen Leistungsschutzrecht ein verbotenes Kartell sei.