Wegen Missbrauchs «ihrer marktbeherrschenden Stellung» muss sich heute die Deutsche Telekom vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verteidigen. Sie hatte dem Konkurrenten Debitel einen Zugang zum Ortsnetz verwehrt. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verlangt nun von dem Branchenriesen einen Zugang für Wettbewerber zu digitalen Angeboten wie ISDN. Die Vorinstanzen hatten eine Öffnung des Telekom-Netzes vorgeschrieben.
Mittwoch
03.12.2003