Die deutsche Telekom steckt um den Zugang zu ihren Netzen mit ihren Konkurrenten in einem ähnlichen Konflikt wie die Swisscom und hat soeben vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Sieg errungen. Der Telefonanbieter muss vorerst Konkurrenten nicht in seine Kalkulation für Netzzugangsentgelte blicken lassen. Sieben Wettbewerber hatten die von ihnen verlangten Zahlungen als zu hoch kritisiert und Akteneinsicht verlangt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts wäre dies aber eine Verletzung des Betriebsgeheimnisses.
Die Telekom streitet seit Jahren mit sieben Konkurrenten um die angemessene Höhe von Gebühren, die diese für den Zugang zum Telekom-Netz zahlen müssen. Der Bonner Konzern ist als ehemaliger Monopolist gezwungen, anderen Telekommunikations-Dienstleistern Zugang zu seinem Netz zu gewähren. Allerdings müssen die Wettbewerber dafür ein angemessenes Entgelt entrichten, das von der Bundesnetzagentur festgesetzt wird. Die Telekom-Wettbewerber hielten in der Vergangenheit aber die Forderungen für unangemessen hoch. Deshalb fochten sie die Gebührenfestsetzung der damals zuständigen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) an. Bereits im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht legte die Telekom detaillierte Nachweise ihrer Kosten vor. Allerdings waren die Unterlagen zum Teil geschwärzt. Die Richter verpflichteten den Bonner Konzern 2003 zur vollständigen Offenlegung. Schwere Nachteile oder eine Existenzbedrohung seien nicht zu befürchten, hiess es. Dagegen legte die Telekom erfolgreich Verfassungsbeschwerde ein.
Mittwoch
05.04.2006