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Mittwoch
31.08.2005

Die Deutsche Telekom muss der Telefonauskunftsfirma Telegate (11880) über 65 Mio. Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Der Preis für das Überlassen von Daten über Abonnenten befand das Landgericht Köln als zu hoch. Das Münchner Unternehmen errang damit einen juristischen Sieg über die ehemalige Monopolistin. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig, teilte Telegate am Mittwoch mit. Beim Landgericht war eine Bestätigung nicht zu erhalten.

Die Deutsche Telekom kündigte bereits rechtliche Schritte an. «Wir werden das Urteil nicht akzeptieren», sagte ein Deutsche-Telekom-Sprecher. Das Unternehmen werde alle rechtlichen Möglichkeiten ausnutzen. Die Telekom halte die Forderungen von Telegate für unbegründet. Der Streit dreht sich um die Kosten für das Überlassen der Daten über Telefonanschluss-Abonnenten. Telegate hatte die Deutsche Telekom verklagt, weil ihrer Ansicht nach die Rechnungen für die Daten aus den Jahren 1996 bis 2004 überhöht waren. Zudem reichte Telegate unlängst beim Bonner Landgericht eine Schadenersatzklage in Höhe von 86 Mio. Euro ein.

Rückendeckung erhielt die Telefonauskunft Mitte August durch eine Entscheidung der deutschen Regulierungsbehörde. Danach darf die Telekom künftig für die Überlassung ihrer Daten an Wettbewerber nur 770 000 Euro pro Jahr kassieren. Bis dahin hatte der Konzern 49 Mio. Euro verlangt. Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil vom November 2004 die Kosten für Abonnenteninformationen - die so genannten Datenkosten - für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich interpretiert. Demnach waren die in Deutschland von der Deutschen Telekom angesetzten Gebühren im europäischen Vergleich jahrelang deutlich überhöht.