Der Weg für die komplette Eingliederung des Internet-Anbieters T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom ist frei. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat Beschwerden von Aktionären abgewiesen, die die Fusion blockierten. Die Verschmelzung soll nun rasch über die Bühne gehen, teilten die Unternehmen am Donnerstag mit. Aktionäre von T-Online wollten die Integration stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre Anteile unzufrieden waren.
Die vom BGH abgelehnten Rechtsbeschwerden richteten sich gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dieses hatte entschieden, dass Klagen einiger T-Online-Aktionäre gegen die Verschmelzung der Eintragung ins Handelsregister nicht im Wege stehen. Mit dieser Eintragung wird die Verschmelzung wirksam, die Minderheitsaktionäre werden damit herausgedrängt. Offen sind nun noch Anfechtungsklagen einiger Anleger, die vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt werden sollen. Allerdings können die Kläger nur noch auf Schadensersatz hoffen.
T-Online ist der grösste Internetanbieter Deutschlands mit Töchtern in Frankreich und Spanien. In der Vergangenheit hatten Internet- und Festnetz-Bereich der Telekom zum Teil miteinander konkurriert, obwohl sie demselben Konzern gehörten.
Donnerstag
01.06.2006