Im Streit um die Tabakwerbung in Europa ist eine Vorentscheidung gegen Deutschland gefallen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs legte den Richtern am Dienstag in Luxemburg nahe, die Klage der Bundesrepublik abzuweisen. Ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof wird in einigen Monaten erwartet.
Generalanwalt Philippe Léger erklärte im Schlussantrag, dass die Rechtsgrundlage für die EU-Richtlinie für das Tabakwerbeverbot gegeben sei. Diese sieht vor, dass in Zeitschriften, Zeitungen und im Internet nicht mehr für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse geworben werden darf. Dagegen hat die deutsche Bundesregierung 2003 in Luxemburg geklagt. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich gegen das Verbot ausgesprochen.
Berlin will jetzt nach dem Vorentscheid rasch reagieren, heisst es aus dem Ministerium. Verbraucherschutz-Minister Horst Seehofer kündigte am Dienstag an, unverzüglich ein Gesetz zur Umsetzung des Werbeverbots einzubringen. Bereits Ende 2005 hätte die Richtlinie umgesetzt sein müssen.
In Werbe- und Medienkreisen wird befürchtet, dass bald weitere EU-Einschränkungen kommen. Interessenorganisationen forderten die Regierung auf, vor der Umsetzung der Richtlinie das endgültige Urteil abzuwarten.
Dienstag
13.06.2006