Deutsche Journalisten geniessen künftig ein erweitertes Zeugnisverweigerungsrecht, das entschied der Bundestag am Donnerstag. Diese Vernehmlassung bedeutet für Polizei und Justiz, dass selbstrecherchierte Material künftig nicht mehr beschlagnahmt werden darf. Bisher war nur das von Dritten erhaltene Informationsmaterial geschützt. Ursprünglich sollte es Ausnahmen nur geben, wenn die verlangte Aussage eines Journalisten zur Aufklärung von Straftaten beitragen soll, die mit einer Mindest-Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind. Neu soll das Zeugnisverweigerungsrecht auch ausgeschlossen sein bei Straftaten des Friedensverrats, des Landesverrats, der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats, der Gefährdung der äusseren Sicherheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder bei Geldwäsche. Die Schweiz hat für ihre Medienschaffenden bereits im April 1998 ein beschränktes Zeugnisverweigerungsrecht eingeführt. Das schweizerische Medienstrafrecht schliesst das Verweigerungsrecht nur für Notsituationen und für 22 als besonders schwer eingestufte Straftaten aus. Darunter fallen Mord, Raub, organisiertes Verbrechen, Korruption, schwere Sexualdelikte und Drogenhandel.
Donnerstag
20.12.2001