Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft die Zulässigkeit von speziell an Kinder und Jugendliche gerichtete Werbeaktionen. Das Karlsruher Gericht hat die Verhandlungen über eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen die Firma Nestlé Deutschland eröffnet, wie beim BGH am Freitag zu erfahren war. Die Verbraucherschützer halten eine Aktion aus dem Jahr 2003 für wettbewerbswidrig, bei der das Unternehmen auf der Verpackung von Schokoriegeln Sammelpunkte, sogenannte «N-Screens», aufgedruckt hatte. Daneben war zu lesen: «25 N-Screens sammeln und bei amazon.de 5 Euro abkassieren.»
Aus Sicht des Verbandes wurde damit gezielt die Sammelbegeisterung von Kindern und Jugendlichen sowie ihre geschäftliche Unerfahrenheit ausgenutzt. Weil der Fünf-Euro-Gutschein, jedenfalls im Verhältnis zum Preis der Riegel, von nicht unerheblichem Wert sei, würden bei den jugendlichen Käufern vernünftige Überlegungen verdrängt. Damit sei die Aktion wettbewerbswidrig.
Freitag
18.07.2008