Content:

Samstag
11.02.2012

Die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat erstmals zwei Internet-Jugendschutzprogramme als praxistauglich eingestuft und eine Download-Empfehlung ausgesprochen. Die Programme des Vereins «JusProg» und der Deutschen Telekom sollen verhindern, dass Kinder auf Internetseiten mit beeinträchtigenden Inhalten surfen. Bisher hatte kein Programm die Kriterien der KJM erfüllt.

Weil «effiziente Jugendschutzprogramme für das Internet hochkomplex» seien, habe die KJM die beiden Programme allerdings nur unter Auflagen anerkannt. «Die Programme müssen regelmässig überprüft, weiterentwickelt und an den neuesten Stand der Technik angepasst werden», mahnte die KJM am Donnerstag. Die Programme sollen dereinst beispielsweise auch für Smartphones, Spielekonsolen und weitere Plattformen verfügbar gemacht werden.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäss dem deutschen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag die Aufsicht über Radio, Fernsehen und Internet wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten sowie vier von den Bundesländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.