Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat am Donnerstag die Ausführungsbestimmungen zum neuen Fernmeldegesetz in die Vernehmlassung geschickt. Bekanntlich muss die Swisscom ihrer Konkurrenz den Zugang zum Breitband-Anschluss auf ihren Kupferkabeln während vier Jahren gewähren. Bis zum 18. August stehen die Bestimmungen den interessierten Kreisen zur Stellungnahme zur Verfügung. Die Verordnung zum Thema der letzten Meile hält fest, dass die Swisscom der Konkurrenz den Zugang auf nicht diskriminierende Weise gewähren und ihr die Besichtigung ihrer Anlagen erlauben muss. Sie muss ihre Preisgestaltung an den Kosten orientieren und jährlich ein aktualisiertes Basisangebot veröffentlichen.
Zudem schlägt die Verordnung vor, dass bei Mehrwertdiensten, die über 090x-Nummern angeboten werden, Preisobergrenzen erlassen werden, um Missbräuche zu verhindern. Anbieterinnen und Anbieter müssen ihren Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz haben. Bei Mehrwertdiensten dürfen Grund- und Fixgebühren 40 Franken nicht übersteigen. Der Minutenpreis hat eine Obergrenze von 10 Franken. Die Anbieter müssen ihrer Kundschaft ermöglichen, alle 090x-Nummern, SMS und SMM oder nur pornografische Dienste zu sperren. Für unter 16-Jährige muss die Sperrung voreingestellt werden.
Weiter regelt die Verordnung die Funktionsweise der Schlichtungsstelle, die das Bakom einrichten muss. Diese Stelle kann bei Streitigkeiten zwischen der Kundschaft und Anbietern von Fernmelde- oder Mehrwertdiensten angerufen werden. Das Bakom kann diese Aufgabe auch einem Dritten übertragen. Die Fernmeldedienstkonzessionen werden aufgehoben. Die Anbieterinnen und Anbieter müssen einzig sich und ihre Dienste dem Bakom melden. Dagegen sind sie neu verpflichtet, eine angemessene Anzahl Lehrstellen zur Verfügung zu stellen. Es wird vorgeschlagen, diese auf drei Prozent ihrer Arbeitsplätze festzusetzen.
Sunrise will über 70 Prozent der Telefonanschlüsse entbündeln, Swisscom-Konkurrenz nur teilweise zufrieden und Parlament für Kompromiss betreffend letzter Meile
Donnerstag
29.06.2006