Content:

Dienstag
16.10.2007

In der Schweiz gebe es «wirkliche Pressefreiheit» («genuine press freedom») – allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Der Artikel 293 des Strafgesetzbuches (Veröffentlichung «amtlicher geheimer Verhandlungen») und der analoge Artikel 106 im Militärstrafgesetz würden dem Artikel 10 der Europäischen Menschenrechts-Konvention widersprechen. Dies schreibt die Organisation Reporter ohne Grenzen (RoG) in ihrem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht zur Pressefreiheit, in dem unser Land auf Platz 11 von 169 Staaten rangiert.

Im Kapitel betreffend die Schweiz wird an erster Stelle das Thema des CIA-Faxes aufgeführt, den der «SonntagsBlick» publiziert und damit einen wichtigen Hinweis für die Existenz der geheimen CIA-Gefängnisse in Europa veröffentlicht hatte. RoG hält in dem Text fest, dass versucht worden sei, mit dem auch landesintern umstrittenen Artikel den verantwortlichen Journalisten ein Bein zu stellen. Als weitere Versuche, mit den beiden Gesetzesartikeln gegen Medienschaffende vorzugehen, führt RoG zwei schon etwas weiter zurückliegende Fälle auf: Den Artikel von Martin Stoll in der «Sonntags-Zeitung» über die Bemerkungen von Schweizer Botschafter Carlo Jagmetti zur Position der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und den Artikel von Viktor Dammann im «Blick« über einen Zürcher Fraumünster-Posträuber gestützt auf Informationen der Zürcher Staatsanwaltschaft. - Mehr dazu: Comedia fordert Abschaffung von Zensurartikeln, Strafnorm wegen Indiskretionen wackelt und Comedia will Strafen für journalistische Geheimnisverletzung abschaffen