Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde des Klosters Einsiedeln gegen das Magazin «Facts» aus dem Tamedia-Verlag teilweise gutgeheissen, in der es um einen Erlebnisbericht einer Journalistin über ihre Beichte in der Klosterkirche ging. Das journalistische Interesse, die Erlebnisse einer modernen städtischen Frau im Beichtstuhl zu beschreiben, überwiegt laut der Stellungnahme des Presserats vom Dienstag im «Facts»-Fall das Interesse des Beichtvaters nicht. Dieser verlasse sich auf die «Echtheit» und «Vertrautheit» des Gesprächs. Verdeckte Recherchen seien nur zulässig, wenn ein öffentliches Interesse an den Informationen bestehe und die Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können.
Im Mai 2005 hatte «Facts» unter dem Titel «Herr, vergib mir!» den Erlebnisbericht einer Journalistin über ihre Beichte im Kloster Einsiedeln veröffentlicht. Abt Martin Werlen hatte sich darauf beim Presserat beschwert und beanstandet, die Autorin habe in unlauterer Weise das Sakrament der Beichte missbraucht, um Informationen zu sammeln. Erlebnisberichte seien zwar ein wichtiges journalistisches Mittel, aber in der «Facts»-Reportage sei es nicht darum gegangen, Missstände aufzudecken oder das Publikum zu warnen, stellte der Presserat fest. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22090.htm
Dienstag
07.02.2006