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Donnerstag
15.12.2005

Der Schweizer Presserat hat sich in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme mit den so genannten Publireportagen an der Grenze zwischen redaktionellem Raum und Inseraten befasst und von der Verwendung dieser Bezeichnung «dringend» abgeraten. Dabei erwähnt er verschiedene konkrete Beispiele aus dem «St. Galler Tagblatt», der «SonntagsZeitung», der «Berner Zeitung», dem «Blick» und zuletzt aus dem «KMU-Manager». Während die ersterwähnten Publikationen in den Augen des Presserats keine Fehler gemacht hatten, tadelt der Presserat den «KMU-Manager», weil er eine bezahlte Werbung optisch «nicht nur an das Layout der redaktionellen Beiträge angelehnt», sondern diese «identisch gestaltet» habe. Trotz der Verwendung des Begriffs Publireportage sei damit die Abgrenzung zum redaktionellen Teil «offensichtlich ungenügend», bemängelt der Presserat, weshalb die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt worden sei. Das Gremium empfiehlt der Zeitschrift überdies «dringend», in Zukunft für die Bezeichnung von bezahlten PR-Texten statt des Begriffs «Publireportage» Bezeichnungen wie «Inserat», «Anzeige oder «Werbung» zu verwenden. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22000.htm