ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und Redakteursratsvorsitzender Fritz Wendl gaben am Dienstag die Einigung über den im neuen ORF-Gesetz geforderten «Verhaltenskodex für journalistische Tätigkeit bei der Gestaltung des Inhalteangebots» bekannt. Diesem müssen nun laut ORF-Gesetz noch der Publikumsrat und der Stiftungsrat zustimmen.
Mit dem Verhaltenskodex werden auf Grundlage des ORF-Gesetzes, des ORF-Redakteursstatuts und interner Richtlinien und Regulativen verbindliche Leitlinien für die Alltagspraxis geschaffen. In den vier Kapiteln «Unabhängigkeit von (partei)politischen Interessen», «Unabhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen», «Strikte Trennung von Programm und Werbung/Marketing» und «Authentizität» gibt es konkrete Bestimmungen, wie «alle politischen und wirtschaftlichen Verquickungen, die geeignet sein könnten, Zweifel an der Unabhängigkeit aufkommen zu lassen», zu vermeiden sind. Für die Beratung aller Massnahmen zur Einhaltung und Eignungsprüfung dieses Verhaltenskodex wird ein Ethikrat eingesetzt, für den sowohl der Generaldirektor als auch der Redakteursrat je zwei Mitglieder und je zwei Ersatzmitglieder nominieren.
«Die Richtlinien im neuen Verhaltenskodex stellen für ORF-MitarbeiterInnen eine klare Orientierungshilfe in journalistischen Fragen dar», sagte am Dienstag ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz. Für das ORF-Publikum und die Öffentlichkeit sei der Kodex eine weitere Garantie, dass man sich auf die Qualität, die Authentizität und die Glaubwürdigkeit der ORF-Berichterstattung verlassen könne. Redakteursratsvorsitzender Fritz Wendl wies darauf hin, dass der ORF-Verhaltenskodex «deutlich über die Selbstverpflichtungen üblicher Journalistenehrenkodizes hinausgeht, weil er wesentlich konkreter ist, eine gesetzliche Grundlage samt Sicherung der Einhaltung hat, und mit dem Verhaltenskodex auch unterstrichen wird, dass öffentlich-rechtlicher Qualitätsjournalismus Verpflichtungen über gesetzliche Mindeststandards hinaus erfordert».