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Donnerstag
13.01.2005

Wichtiger Sieg am Landgericht Hamburg für den Schweizer Privatfernsehsender Star TV: Das Gericht hat in einer mündlichen Verhandlung das Verbot bestätigt, dass die Star! Entertainment Factory GmbH in Berlin «im geschäftlichen Verkehr mit der Produktion und der Verbreitung von Fernsehprogrammen das Zeichen Star! TV» benutzen darf. Das Verbot war mit einstweiliger Verfügung vom 22. November 2004 ausgesprochen worden, wogegen die Berliner Star! Entertainment Factory GmbH Widerspruch eingelegt hatte. Nun hat das Landgericht Hamburg die einstweilige Verfügung und damit das Verbot bestätigt, wie Star TV am Donnerstag mitteilte.

Der Geschäftsführer der Star! Entertainment Factory GmbH, der Schweizer Hansjörg Finsterwald, versucht, in Deutschland einen Fernsehsender namens Star! TV zu gründen, dessen programmatische Ausrichtung sich stark an jene von Star TV anlehnt. Das Schweizer Star TV geht mit juristischen Mitteln gegen Finsterwalds Aktivitäten vor.

Mit dem nun ergangenen Entscheid des Landgerichts Hamburg ist der Weg für den schweizerischen Privatfernsehsender frei, sein Programm im gesamten deutschen Sprachraum zu verbreiten. Mehr zu Star! TV vs. Star TV: Deutscher Star-TV-Konkurrent darf sich nicht Star! TV nennen