Bei der Abweisung einer Beschwerde gegen einen «als offensichtlich abstrus erkennbaren» Leserbrief hat der Schweizer Presserat eine hübsche Nebenbemerkung fallen lassen. In einer am Mittwoch veröffentlichen Stellungnahme hat das Gremium zur Überwachung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» festgehalten, es sei «wünschenswert, wenn professionelle Redaktionen bei der Bearbeitung von Leserbriefen darauf achten, ihrer Leserschaft nicht jeglichen vorurteilsträchtigen Unsinn zuzumuten».
Zu dieser Bemerkung hat sich der Presserat veranlasst gesehen, weil der «Tages-Anzeiger» im Juni 2005 einen Leserbrief abgedruckt hatte, in dem «viele Informatiker» als Verantwortliche für Sexualdelikte und Bluttaten sowie als Kokain-Konsumenten bezeichnet worden waren. Der Presserat machte jetzt mit der darauf eingereichten Beschwerde kurzen Prozess: Die Berufsgruppe der Informatiker sei keine vor Diskriminierung zu schützende Minderheit, hielt er fest und wies die Beschwerde ohne lange Umstände ab - allerdings nicht ohne die beherzigenswerte eingangs zitierte Bemerkung. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22220.htm
Mittwoch
22.03.2006