Der Schweizer Presserat hat zwei Artikel in der Monatszeitschrift «Gesundheitstipp» zum Thema einer Rückentherapie beurteilt und festgehalten, in dem einen Beitrag sei eine «verfälschende Kürzung» an der Aussage eines Arztes vorgenommen worden. Eine Beschwerde des Präsidenten des betroffenen Verbandes hat der Presserat deshalb gutgeheissen, wie der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu entnehmen ist.
In den beiden Artikeln hat sich der «Gesundheitstipp» mit sogenannt «sanften Rücken-Therapien» befasst. Kronzeuge war ein Arzt, der selbst eine bestimmte Therapie anbietet und die sogenannte Atlaslogie als «Irrglaube» abtat. Es wäre «zumindest wünschbar gewesen», wenn diese Verbindung der Leserschaft transparent gemacht worden wäre, schreibt dazu der Presserat. Auch eine weitere Stellungnahme des Atlaslogie-Vertreters hätte der «Gesundheitstipp» wiedergeben soll, tadelt das Gremium. Eindeutig verletzt habe die Zeitschrift indes die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten», als sie einen Text eines weiteren Arztes radikal zusammengekürzt und damit einen «unrichtigen Eindruck» vermittelt habe. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24050.htm
Dienstag
10.06.2008