Das Bezirksgericht Zürich hat eine Prostituierte vom Vorwurf freigesprochen, einen früheren Zürcher Journalisten ausgenommen zu haben. Der versuchte Wucher sei nicht erwiesen, lautete am Montag das Urteil. Der Mann hatte 2001 mit drei Prostituierten eine Nacht verbracht und laut dem Staatsanwalt viel Alkohol und Drogen konsumiert. Dann soll die Angeklagte mit seinem Einverständnis seine Kreditkarte an sich genommen und 12 460 Franken abgerechnet haben. Später liess sie ihn eine Schuldanerkennung über weitere 5000 Franken ausfüllen. «Ich fühle mich nach wie vor als Geschädigter und nehme das Urteil zur Kenntnis», sagte der derart Ausgenommene am Montagabend zum Klein Report. Offenbar habe der Bezirksanwalt aber den Beweis für seinen Vorwurf nicht führen können.
Die 39-Jährige nützte laut Staatsanwalt den Umstand aus, dass der Mann unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden hatte. Die verlangten Geldsummen hätten zudem in krassem Missverhältnis zu den Leistungen gestanden. Diese Darstellung wies die Angeklagte am Montag vor Gericht zurück: Der Freier hätte den üblichen Preis für die Dienstleistung mehrerer Personen bezahlen sollen. Er habe zwar Alkohol und Kokain konsumiert, sich aber normal verhalten und sei mit seinem Auto weggefahren.
Gemäss Verteidigung war der Mann ein erfahrener Milieu-Gänger. Er habe genau gewusst, welche Belege er unterschrieb. Im Gegenteil: Weil der Ex-Journalist die Geldüberweisungen später blockierte, sei die Prostituierte die eigentliche Geschädigte. Während die Anklage der Frau versuchten Wucher vorwarf und 18 Monate Gefängnis bedingt forderte, betrachtete der Verteidiger den Wucher als nicht erwiesen und plädierte auf 6 Monate Gefängnis auf Bewährung. Das Gericht folgte diesem Antrag: Weder der Wucher noch die Bewusstseinstrübung des Mannes seien genügend erwiesen. «Jetzt hoffe ich, dass die ganze Sacher rasch vergessen wird», sagte der nach wie vor publizistisch tätige Mann zum Klein Report.
Montag
17.01.2005