Der Verleger des Berliner Aufbau-Verlags, Bernd F. Lunkewitz, hat in einem jahrelangen Rechtsstreit mit der Treuhandanstalt um die Eigentumsrechte an dem Verlag beim Bundesgerichtshof gewonnen. Wie er am Freitag mitteilte, hat der BGH in Karlsruhe letztinstanzlich rechtskräftig entschieden, dass der Aufbau-Verlag in der DDR nie zum Volkseigentum gehört hatte. Er war daher auch nie Eigentum der Treuhandanstalt.
Die 1991 durch die Treuhandanstalt erfolgte Übertragung des Aufbau-Verlags an eine Beteiligungsgesellschaft und drei weitere Investoren war deshalb laut BGH unrechtmässig. Tatsächlicher Eigentümer sei bis zuletzt der Kulturbund e.V. geblieben, der den Verlag damit rechtswirksam an Lunkewitz verkauft habe. Lunkewitz sprach in einer ersten Stellungnahme von einem «in der deutschen Verlagsgeschichte bislang einmaligen Vorgang». Die Verantwortlichen in der Treuhandanstalt hätten von Anfang an gewusst, «dass sie rechtswidrig handeln und damit auch die Existenz des Verlags gefährden».
Jetzt sei die Rechtssicherheit über die Eigentumsverhältnisse hergestellt worden, «die juristischen Folgen des gescheiterten Verkaufs des Aufbau-Verlags durch die Treuhandanstalt sind noch gar nicht abzusehen». «Für mich im Vordergrund steht aber die Existenz und der Erfolg des Verlags», sagte Lunkewitz. Im Jahr 2007 wurde nach Angaben der Geschäftsführer Tom Erben und René Strien mit zeitgenössischer und klassischer Literatur, Belletristik und populären Sachbüchern ein Umsatz von 14,2 Millionen Euro (22,3 Millionen Franken) erzielt.
Freitag
28.03.2008