Ein Urteil des Landgerichts Konstanz vom Montag wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren, die in Chat-Rooms auf Minderjährige lauern. Ein 53-jähriger Mann hatte eine 14-Jährige unter falschen Angaben zu seinem Alter angebaggert und sie ohne das Wissen ihrer Eltern aus ihrem Heimatort nahe Mönchengladbach im Bundesland Nordrhein-Westfalen an den Bodensee gelockt. Jetzt hat ihn das Gericht wegen Kindesentziehung zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Von der Anklage der zweifachen Vergewaltigung der Schülerin wurde er mangels Beweisen freigesprochen.
Der Arbeitslose aus Eigeltingen im Kreis Konstanz hatte das Mädchen zwei Monate lang im Internet überredet, zu ihm zu ziehen. Im Chat hatte sich der geschiedene Vater von vier Kindern als jung und attraktiv ausgegeben. Als die 14-Jährige am 11. April am vereinbarten Treffpunkt sah, dass ihr Internet-Bekannter älter als ihr eigener Vater war, bekam sie einen Riesenschreck. Sie liess sich aber bedrängen und fuhr dann doch mit. Der Richter sagte in der Urteilsbegründung, der 53-Jährige zeige keine Reue, bemühe sich nicht um Arbeit und hocke jeden Tag stundenlang vor dem Computer. «Die reale Welt spielt für Sie offenbar keine Rolle», kritisierte er.
Montag
22.12.2008