Der Schweizer Presserat hat die Beschwerde eines ehemaligen Berner Regierungsrats teilweise gutgeheissen, der sich gegen die Art und Weise gewehrt hatte, wie er von der Zeitung behandelt worden war. Das Blatt habe «gegen die journalistische Fairness» verstossen, als es dem Magistraten das Gegenlesen eines Artikels zwar zugesagt hatte, auf die postwendend eingegangenen Kommentare und Änderungswünsche aber nicht einging. «Der Bund» hätte demnach den Regierungsrat «vor der Veröffentlichung des Textes (und nicht erst nachträglich) jedenfalls noch einmal kontaktieren und gegebenenfalls darauf hinweisen müssen, dass und weshalb die Korrekturen oder ein Teil davon nicht berücksichtigt würden», heisst es in der Stellungnahme wörtlich.
Abgelehnt hat es der Presserat hingegen nach ständiger Praxis, auf umstrittene Faktenbehauptungen einzugehen und diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Dazu verfüge das Gremium «nicht über prozessuale Zwangsmittel. Um ein Beweisverfahren zur Klärung umstrittener Sachverhalte durchzuführen». - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22840.htm
Freitag
23.03.2007